Ehevertrag: Besser als sein Ruf?

Ein Ehevertrag wird häufig vom wirtschaftlich stärkeren Teil forciert. Er bietet aber auch die Möglichkeit, eine für beide Seiten faire Lösung zu schaffen

Eheverträge sind weder sonderlich beliebt noch genießen sie einen guten Ruf. Sie gelten landläufig als unromantisch. Was dabei außer Acht gelassen wird: Wer heiratet, schließt automatisch einen Vertrag. Egal ob man möchte oder nicht, denn die Ehe selbst ist ein Vertrag. Warum also nicht wenigstens mitentscheiden, was darin stehen soll?

Warum einen Ehevertrag abschließen?

Viele Menschen, die heiraten, tun dies aus Liebe. Mit jemanden die Ehe zu schließen ist aber nicht nur eine Liebeserklärung. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man sich durch eine Ehe auch „absichern“ könne. Wenn man das durch eine rechtliche Brille betrachtet, stimmt das aber nur teilweise. Häufig ist nicht bekannt, dass in Österreich immer noch das Verschuldensprinzip gilt. Das bedeutet, dass man bei einer Scheidung nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Unterhalt hat. Grundsätzlich muss das Gericht feststellen, dass die andere Person am Scheitern der Ehe schuld ist. Ist zum Beispiel ein Teil fremdgegangen und hat das zur Zerrüttung der Ehe geführt, oder hat jemand dem anderen Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt, diesen beschimpft oder beharrlich und grundlos den Geschlechtsverkehr verweigert, kann dies finanzielle Folgen nach sich ziehen.

In der Praxis führt das zu Schlammschlachten und Enttäuschungen. Wer nämlich nicht nachweisen kann, dass die andere Person „schuld“ ist, geht in Bezug auf angemessenen nachehelichen Unterhalt möglicherweise leer aus. Egal wie lang die Ehe gedauert hat oder wieviel unbezahlte Sorgearbeit wie Kinderbetreuung, Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, Hausarbeit etc. eine Person geleistet hat.

Eheverträge sollten möglichst ausgewogen sein

Was hat das jetzt mit den Eheverträgen zu tun? Tatsächlich werden Eheverträge häufig vom wirtschaftlich stärkeren Teil forciert, um sich im Fall einer Scheidung abzusichern. Das ist legitim und auch nicht verwerflich. Gerade bei sehr unterschiedlichen Einkommenssituationen oder (Immobilien-)Vermögen wird ein Ehevertrag empfohlen. Grundsätzlich verbleibt jeder Person schon rein gesetzlich zwar geerbtes oder eingebrachtes Vermögen, es kann aber dennoch sinnvoll sein vertraglich festzuhalten, wer was einbringt und wie im Scheidungsfall damit umgegangen werden soll.

Tipp: Fair sein

Wer sich allerdings allzu eifrig absichern möchte, riskiert nicht nur seine oder ihre bessere Hälfte zu verprellen. Soll der andere Teil komplett leer ausgehen, kann der Ehevertrag möglicherweise wirksam angefochten werden. Absolutes No-Go ist, den oder die Partnerin unter Druck zu setzen oder gar Zwang auszuüben, damit er oder sie den Vertrag unterzeichnet. Eine Person, die im neunten Monat schwanger ist, einen Tag vor der Hochzeit mit einem Spaziergang zum Notar zu überraschen, wäre daher keine gute Idee. Eheverträge führen vor allem dann zu einer guten Einigung, die auch gerichtlich „hält“, wenn sie möglichst ausgewogen sind. Kann – salopp formuliert – laut dem Ehevertrag ein Teil im Fall einer Scheidung nicht einmal die eigenen Socken mitnehmen, wird das rechtlich nicht durchgehen. Bei einem Ehevertrag macht es auch Sinn, alle paar Jahre die Situation neu zu evaluieren. Die Einkommensverhältnisse können sich ändern, oder neue Lebensrealitäten entstehen, die im Ehevertrag entsprechend abgebildet werden sollten.

Ehevertrag als faire Lösung für den Trennungsfall

Um die charmante Seite des Ehevertrages hervorzuheben: Ein bisher noch nicht ausgeschöpftes Potenzial von solchen Vereinbarungen könnte sein, dem nicht mehr zeitgemäßem Verschuldensprinzip des Gesetzgebers zuvorzukommen und selbst eine faire Lösung für den Fall der Trennung zu schaffen. In vielen Familien ist es so, dass sich eine Person einige Zeit fast ausschließlich der Kindererziehung oder Betreuung widmet. Für diese Zeit, in der die Person oft kein eigenes Einkommen erwirtschaftet, weil die Sorgearbeit unbezahlt ist, und damit auch keine Pensionsansprüche für diesen Zeitraum erwirbt, könnte beispielsweise ein verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch vereinbart werden. Das hätte den Vorteil, dass man etwa keine Detektivberichte zum Nachweis der Schuld des Ehepartners oder der Ehepartnerin vor Gericht vorlegen müsste und es zu einer für alle Beteiligten vorhersehbaren und fairen Lösung kommen könnte.

Vielleicht braucht der Ehevertrag daher einen Imagewechsel. Mit einer rechtlichen Vereinbarung können Ehepartnerinnen und Ehepartner nämlich nicht nur regeln, wer nichts bekommt, sondern auch, wie nach einer Scheidung das gemeinsame Geld fair verteilt werden kann. Ganz ohne Schlammschlacht. Wenn das kein großer Liebesbeweis ist!

Dieser Beitrag erschien erstmalig im Standard.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Ehevertrag – Law & Beyond

Studierende und Kindesunterhalt

Hartnäckig hält sich das Gerücht, das Kindesunterhalt nur gezahlt werden muss, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Das ist aber unrichtig. Eltern müssen Kindesunterhalt bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes bezahlen. Das kann bei Studierenden auch erst später der Fall sein.

Lies weiter

Österreichische Staatsbürgerschaft: Wie klappt der Erwerb?

Österreichische Staatsbürgerschaft: Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen und Interesse an der Staatsbürgerschaft haben, dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für Sie. Wir werden einige der am häufigsten gestellten Fragen beantworten, die uns als Fremdenrechtsanwält:innen in Wien gestellt werden.

 

Wie lange müssen Sie legal Einwohner:in in Österreich sein, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können?

In der Regel müssen Sie zehn Jahre ununterbrochen und legal in Österreich gelebt haben, bevor Sie einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen können. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft bereits nach 6 Jahren ununterbrochenen und legalen Aufenthalts zu erhalten. Dies gilt zum Beispiel für in Österreich geborene Kinder nicht-österreichischer Eltern. Aber auch Personen mit Sprachniveau B2 können ihren Antrag nach 6 Jahren stellen.

 

Welche Sprachanforderungen gibt es?

Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung. Dies wird in der Regel durch einen Deutschtest nachgewiesen. Wenn man Deutsch Level B2 nachweisen kann, ist die Antragstellung bereits nach 6 Jahren Aufenthalt möglich. Sonst dauert es entsprechend länger.

 

Müssen Sie Kenntnisse über die spezifischen Aspekte der österreichischen Geschichte und Gesellschaft nachweisen?

Ja, Antragsteller:innen müssen grundlegende Kenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs nachweisen. Im Antragsverfahren auf Staatsbürgerschaft und man dafür entsprechende Tests ablegen. Nicht erforderlich ist der Nachweis für Personen, die den wesentlichen Teil ihrer Ausbildung in Österreich absolviert haben.

 

Gibt es besondere Regeln, die es Kindern österreichischer Eltern ermöglichen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen?

Ja, Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist, erwerben in der Regel automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.

 

staatsbürgerschaft anwalt wien
Erhalten in Österreich geborene Kinder automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wie in den USA?

Nein, in Österreich gilt das Abstammungsprinzip, nicht das Geburtsortsprinzip. Ein Kind erhält die österreichische Staatsbürgerschaft nur, wenn mindestens ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist. Es reicht nicht, wenn ein Kind im österreichischen Bundesgebiet geboren wird, wenn nicht zumindest ein Elternteil Österreicher oder Österreicherin ist.

 

Erlaubt Österreich generell die doppelte Staatsbürgerschaft?

Nein, grundsätzlich erlaubt Österreich keine doppelte Staatsbürgerschaft. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Fälle, wo es im besonderen Interesse Österreichs ist oder bei Nachfahren von NS-Verfolgten.

 

Müssen männliche Antragsteller, die die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, den verpflichtenden österreichischen Wehrdienst leisten?

Ja, männliche österreichische Staatsbürger zwischen 18 und 35 Jahren sind grundsätzlich wehrpflichtig. Unter bestimmten Umständen können Personen von der Pflicht zum Wehrdienst ausgenommen werden. Das gilt zum Beispiel in vielen Fällen, in denen eine Person bereits im Heimatland den Wehrdienst abgeleistet hat.

 

Werden strafrechtliche Verurteilungen oder schwerwiegende Verwaltungsrechtsverstöße die Chance auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft beeinflussen?

Ja, bestimmte strafrechtliche Verurteilungen oder schwerwiegende Verwaltungsrechtsverstöße können dazu führen, dass ein Antrag auf Staatsbürgerschaft abgelehnt wird. Österreich achtet genau darauf, ob eine Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Land werden könnte. Daher ist es zu empfehlen, entweder gar keine Strafen zu kassieren. Oder zuzuwarten, bis allfällige Strafen eventuell getilgt sind.

 

Wie kann Law & Beyond bei der Antragstellung helfen?

Die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, kann ein langer Prozess sein, bei man viele Anforderungen erfüllen muss. Aber mit Geduld und Vorbereitung ist dieses Ziel erreichbar. Unsere Spezialist: Innen unterstützen Sie gern auf ihrem Weg. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die beste Strategie festzulegen.

Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit: Das ABC

Ein besonders interessanter Aufenthaltstitel ist die „Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit”. Dieser Titel bietet viele Vorteile und Optionen für internationale Bürger, die sich in Österreich niederlassen möchten. In diesem Artikel werden wir die Voraussetzungen, den Antragsprozess und weitere wichtige Aspekte dieses Aufenthaltstitels durchgehen.

Voraussetzungen für die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit

Der erste Schritt zum Erlangen einer Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit besteht darin, die grundlegenden Voraussetzungen zu erfüllen. Diese beinhalten unter anderem:

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Der Antragsteller muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfeleistungen aus der öffentlichen Hand zu bestreiten.
  • Vorliegen einer Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt.
  • Nachweis eines angemessenen Wohnraums: Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er einen angemessenen Wohnraum in Österreich besitzt oder mietet.

Auch ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen auf mindestens A1-Niveau erforderlich, um eine Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit zu erhalten. Diese Anforderung dient dazu, die Integration der Antragsteller:innen in die österreichische Gesellschaft zu erleichtern. Der Nachweis kann durch einen anerkannten Deutsch-Test erfolgen, der das erreichte Niveau bescheinigt. Es ist ratsam, sich gut auf diesen Test vorzubereiten oder einen Deutschkurs zu besuchen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Es gibt auch Alternativen zum Nachweis von Deutsch, bei denen einem das Ablegen eines Tests erspart bleiben kann.

Die Antragstellung

Die Beantragung der Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erfolgt beim örtlich zuständigen Konsulat im Heimatland der Antragsteller:innen. Unter Umständen können Antragsteller:innen ihre Anträge auch direkt bei den Aufenthaltsbehörden in Österreich stellen. Das ist dann möglich, wenn sie aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft zur visumsfreien Einreise in den Schengenraum berechtigt sind.

Zur Antragstellung werden diverse Unterlagen, wie z.B. ein gültiger Reisepass, Geburtsurkunde, ein aktuelles Passfoto verlangt. Weitere Nachweise sollte man zu ausreichenden finanzielle Mitteln und Krankenversicherung ebenso wie geeigneten Wohnraum vorlegen.

Wichtig ist auch zu betonen, dass dieser Aufenthaltstitel nur in beschränkter Anzahl pro Jahr ausgegeben wird. Daher sollte man sich bereits so rechtzeitig vorbereiten, dass man seinen Antrag am Anfang eines neuen Kalenderjahres stellen kann. Sollten bereits alle Plätze im laufenden Kalenderjahr anderweitig vergeben sein, muss man bis zum Folgejahr warten.

Die Anzahl der im Jahr 2023 verfügbaren Quotenplätze, aufgeschlüsselt nach Bundesländern
Arbeitserlaubnis mit Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit?

Mit der Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit ist es nicht erlaubt, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Es handelt sich hierbei schließlich um einen Aufenthaltstitel für Personen, die nicht beabsichtigen, in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Daher müssen Antragsteller:innen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt zB aus Ersparnissen, Pensionsansprüchen oder Unternehmensgewinnen bestreiten können.

Daueraufenthaltstitel nach 5 Jahren Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit?

Wenn man den Aufenthaltstitel “Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit” für mindestens 5 Jahre innegehabt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Daueraufenthaltstitel beantragt werden. Zu den Voraussetzungen zählen u.a. der Nachweis der Integration durch entsprechende Deutschkenntnisse (Level B1) sowie der ununterbrochene und rechtmäßige Aufenthalt in Österreich.

Wie kann Law&Beyond bei der Antragstellung helfen?

Das Fremdenrecht in Österreich kann komplex erscheinen, aber mit der richtigen Orientierung und Unterstützung ist es durchaus möglich, sich erfolgreich durch den Antragsprozess zu navigieren. Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit ist ein wertvoller Aufenthaltstitel für diejenigen, die in Österreich leben möchten, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Es ist wichtig, dass Sie sich gründlich auf den Prozess vorbereiten und sich von einem erfahrenen Rechtsberater unterstützen lassen. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die beste Strategie für Sie zu erarbeiten.