Skip to content

Kosten

Ihre Zeit ist wertvoll. Unsere auch. Für ein Erstgespräch, das zwischen 50 – 60 Minuten dauert, verrechnen wir EUR 250 plus USt. Danach besprechen wir gemeinsam, welche Kosten im Falle einer Beauftragung auf Sie zukommen. Für Rechtsanwält:innen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, nach denen abgerechnet werden kann. Es ist uns wichtig, für Sie volle Kostentransparenz herzustellen. Wir zeichnen alle unsere Leistungen detailliert auf und können Ihnen jederzeit Auskunft erteilen, welche Kosten angefallen sind. Abhängig davon, in welcher Angelegenheit Sie unsere Unterstützung wünschen, verrechnen wir entweder nach Stundensatz, nach Rechtsanwaltstarifgesetz oder auch bei gut abgrenzbaren Leistungen zu einer vorab vereinbarten Pauschale.

Abrechnung nach STUNDENSATZ

In den meisten Fällen verrechnen wir nach Stundensatz. Das heißt, dass wir Leistungen, die wir für Sie erbringen genau aufzeichnen und ihnen dann die Zeit, die wir für Ihre Vertretung aufgewendet haben, in Rechnung stellen. Selbstverständlich erhalten Sie eine genaue Aufstellung unserer Leistungen.

Abrechnung nach TARIF

Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie auch die Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) setzen konkrete Tarife/Beträge für bestimmte Leistungen fest. Diese Beträge sind abhängig vom Streitwert des Falles. Der Streitwert, kann zB der Betrag sein, der im Verfahren eingeklagt wird – also das “worum es geht”.

In einem streitigen Zivilverfahren, berechnet sich der Kostenersatz im Verfahren genau so. Sehr vereinfacht ausgedrückt ist es so, dass wenn man ein Verfahren gewinnt, der oder die Gegner:in die eigenen Kosten übernehmen muss. Achtung: Es bedeutet aber auch, dass wenn man ein Verfahren verliert, man nicht nur seine eigenen Anwaltskosten bezahlen muss sondern auch noch die des oder der Gegnerin.

Abrechnung mit Pauschale

Bei im Vorfeld klar abgrenzbaren Leistungen können wir auch eine Pauschale anbieten. So können Sie schon im Vorhinein planen, welche Kosten auf Sie zukommen werden.