Skip to content
Diskriminierung in der Arbeitswelt- Welche Pflicht trifft Arbeitgeber:innen?
Dienstverträge
Umfassende Checks aktueller Dienstvertragsdokumente
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Die ersten Mitarbeiter:innen
Die ersten Mitarbeiter:innen – was gilt es zu beachten.
Einvernehmliche Auflösung: Wann macht sie Sinn und wie geht man vor?
Arbeitnehmer:innenschutz
Arbeitnehmer:innen müssen vor schädlichen Auswirkungen ihrer Arbeit geschützt werden. Sonst drohen ernste Konsequenzen.
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Diskriminierung am Arbeitsplatz muss angesprochen und beendet werden.
Beschäftigungsbewilligung in Österreich: Was Sie wissen müssen
KONTAKT

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Arbeitnehmer:innenschutz

Die Arbeitgeber:innen trifft eine Pflicht, ihre Mitarbeiter:innen umfassend vor allfälligen schädigenden Auswirkungen der Arbeit zu schützen. Übermäßige Belastungen durch Staub, Lärm, Kälte oder Hitze zum Beispiel sollen eingedämmt werden.

Wenn sich Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit verletzen, kann dies als ein Arbeitsunfall gewertet werden. Es kommt dann häufig auch zu Ermittlungen durch Behörden, um herauszufinden, wer für die entstandenen Unfälle verantwortlich ist. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Arbeitgeber:innen beim Arbeitnehmer:innenschutz nachlässig waren, können empfindliche Strafen für die Verantwortlichen ausgesprochen werden.

Ebenfalls gibt es oft regelmäßige Begehungen und Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat sowie andere Behörden, um bereits präventiv Gefahrenquellen fest- und abzustellen. Auch hier können bei Verstößen, die aufgedeckt werden, Sanktionen für die Geschäftsführung oder allfällige verantwortliche Beauftragte ausgesprochen werden. Oft ist die einzige Möglichkeit, eine Strafe abzuwenden, die Einführung eines lückenlosen Kontrollsystems. Dabei müssen die ArbeitgeberInnen nachweisen, dass sie wirklich alles in ihrer Macht stehende getan haben, um den Arbeitnehmer:innenschutz auf allen Ebenen zu gewährleisten. Dazu zählen sowohl Arbeitsplatz- und Gefahrensevaluierungen als auch Nachschulungen und laufende Überprüfungen.

Wir helfen Ihnen dabei,  die Anforderungen an ein lückenloses Kontrollsystem zu verstehen und besser umsetzen zu können. Sollte es tatsächlich zu einem Arbeitnehmer:innenschutzverstoß in Ihrem Unternehmen gekommen sein, stehen wir Ihnen zur Seite, um ihre Interessen in behördlichen Verfahren zu wahren.

Ihre Expert:innen