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Die Ehe selbst ist ein Vertrag. Mit einem Ehevertrag können Sie mitbestimmen, was im Vertrag stehen soll.
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Ihr Anwalt für den Ehevertrag

Ehe- und Partnerschaftsvertrag

Sie erwägen einen Ehe- und Partnerschaftsvertrag? Gute Idee! Ehe- und Partnerschaftsverträge haben keinen guten Ruf. Sie werden allgemein als unromantisch angesehen. Was aber oft nicht bekannt ist: Man geht automatisch einen Vertrag ein, wenn man heiratet. Die Ehe selbst ist ein Vertrag. Gerade vor diesem Hintergrund kann es von Vorteil sein, zumindest mitzubestimmen, was in dem Vertrag stehen soll.

Wer heiratet, schließt einen waschechten Vertrag ab. Daran ändert auch ein weißes Kleid oder eine Hochzeitstorte nichts. Vielen Menschen wird erst wenn es in der Beziehung nicht mehr so gut läuft, bewusst, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten es in einer Ehe gibt. Wer heiraten möchte aber dennoch den Wunsch hat mitzugestalten, was im Fall einer Scheidung gelten soll, hat die Möglichkeit einen Ehevertrag, also eine Vorausvereinbarung für den Fall der Scheidung abzuschließen.

Ein Ehevertrag kann für viele Personen sinnvoll sein

Auch wenn es schwierig ist, darüber zu sprechen, was passieren soll, wenn die Beziehung nicht hält: Man könnte es auch als Liebeserklärung verstehen, in guten Zeiten zu vereinbaren, wie das gemeinsame Vermögen oder nacheheliche Ansprüche aufgeteilt werden sollen.

Wir sind Ihr Anwalt für den Ehevertrag

Wir helfen Ihnen gerne, eine Lösung zu finden, die für Sie und Ihren Partner richtig ist. Gemeinsam werden wir einen Weg finden.

Mehr Informationen zum Thema Ehe- und Partnerschaftsvertrag finden Sie in unserem Blog und in unseren Beiträgen im Standard.

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