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Zweisprachige Arbeitsverträge – Was sollte man beachten?

Als Fortsetzung zu meinem Artikel über die Frage, ob es in Ordnung ist, in Österreich Verträge in englischer Sprache abzuschließen, möchte ich einige Probleme ansprechen, die ich bei zweisprachigen Verträgen häufig wiedergefunden habe. Insbesondere dann, wenn diese Verträge von deutschen Muttersprachlern geschrieben wurden. Ich verwende diese Punkte als Checkliste wenn ich selbst Verträge entwerfe, um sicherzustellen, dass ich diese Fallstricke vermeide.

Hier also nun meine Beobachtungen und Lösungsvorschläge:

 
Ungenaue Übersetzung konkreter juristischer Begriffe

 

Das Recht ist eine exakte Disziplin. Seien Sie daher sehr vorsichtig, wenn Sie versuchen, sehr spezifische juristische Begriffe von einer Sprache in die andere zu übersetzen. Eine schlampige Übersetzung könnte die angestrebte Bedeutung komplett ändern. Um dies zu vermeiden, schlage ich Folgendes vor, falls Sie Schwierigkeiten haben, für einen bestimmten Begriff eine genaue Übersetzung zu finden: Wählen Sie eine Übersetzung, die dem Originalbegriff möglichst nahe kommt, und fügen Sie das Wort in der Originalsprache in Klammern hinzu. Dies wird auf jeden Fall bei der Auslegung Ihres Vertrages helfen.

Beispiel: „Gewerberechtlicher Geschäftsführer“ lässt sich ins Englische als „managing director according to trade law“ übersetzen. Da dieser Begriff aber vielleicht weniger gebräuchlich ist, könnte man im englischsprachigen Teil eines Vertrages „managing director according to trade law (Gewerberechtlicher Geschäftsführer)“ anführen, um die spätere Vertragsinterpretation zu erleichtern.

“Krieg” der Sprachversionen

 

Es ist wichtig festzulegen, welche Sprachversion bei Unterschieden in den verschiedenen Vertragsfassungen maßgeblich sein soll. Stellen Sie sich vor, eine Partei besteht auf der Bedeutung in der deutschen Sprachversion, während die andere sich auf eine (möglicherweise etwas abweichende) Bedeutung in der englischen Sprachversion stützt. Eine übliche Lösung wäre dafür eine ausdrückliche Klarstellung, welche Sprachversion maßgeblich sein soll, während die andere nur für Übersetzungszwecke gedacht ist.

Beispiel für eine solche Klarstellung mit Deutsch als vorherrschender Sprache: (Deutsche Fassung:) „Nur der deutsche Vertragstext ist bindend, die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.“ // (Englische Fassung:) Only the German version of this contract shall be legally binding, the English translation serves information purposes only.“

Achten Sie auf Ziffern und Beträge

 

Die Verwendung von Kommas und Punkten bei der Angabe von Beträgen unterscheidet sich im Deutschen und Englischen. Wenn Sie sie vertauschen, können Sie ungewollt eine Vertragspartei sehr glücklich machen und die andere sehr verärgert zurücklassen.

Beispiel: Einhunderttausend Euro werden auf Deutsch EUR 100.000,00 und auf Englisch EUR 100,000.00 geschrieben. Eine andere, gängige Methode, um Unklarheiten in Verträgen zu vermeiden, besteht darin, den Betrag nach den Ziffern nochmals in Worten anzuführen, wie in diesem Beispiel (jetzt nur auf die deutsche Sprachversion bezogen): “250.000,00 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend EUR)”.

Wie formuliert man am besten, dass eine oder alle Parteien verpflichtet ist/sind, etw. zu tun?

 

Wenn Verträge in deutscher Sprache etwas im Sinne von „Partei A ist verpflichtet, XYZ zu tun“ ausdrücken möchten, kann die Übersetzung ins Englische etwas knifflig sein. Während die Verwendung der englischen Begriffe “obligate” oder “oblige” (wie in „Party A is obliged/obligated to do XYZ”) nicht die beste Wahl wäre (je nachdem, wo in der englischsprachigen Welt Sie sich befinden), scheint Konsens über die Verwendung von “shall” (wie zB „Party A shall do XYZ”) als allgemein akzeptierte Option zu bestehen.

Die Gesetze welchen Landes sollen alles regeln?

 

Wenn Sie einen zweisprachigen Vertrag haben, möglicherweise sogar mit Vertragsparteien in verschiedenen Ländern, kann es zu Unklarheiten darüber kommen, welchen Landes Gesetze die gesamte Vereinbarung unterliegt. Vermeiden Sie auf jeden Fall Streitigkeiten, weil jede der Parteien die Anwendbarkeit der Gesetze des jeweils eigenen Heimatlandes geltend macht, weil dies für sie günstiger oder einfach vertrauter ist. Eine Klausel zur Klärung der Situation trägt einiges dazu bei, um solche möglicherweise nervenaufreibende Situationen zu vermeiden.

Beispiel: (Deutsche Sprachversion:) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht“ // (Englische Sprachversion:) „This Agreement is governed by and construed in accordance with the laws of Austria.“

Dies sind ein paar der Tips, die ich bei der Erstellung zweisprachiger Verträge (Deutsch/Englisch) empfehlen würde. Es gibt freilich noch viel mehr zu beachten, um ein für alle Beteiligten belastbares Dokument zu verfassen. Kontaktieren Sie uns jederzeit, um Ihre Vertragsdokumente einer Prüfung zu unterziehen.

Theresa Kamp und Patrick Kainz besprechen einen Diskriminierungs-Fall und recherchieren dazu online.
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