Skip to content
Die ersten Mitarbeiter:innen
Die ersten Mitarbeiter:innen – was gilt es zu beachten.
Arbeitnehmer:innenschutz
Arbeitnehmer:innen müssen vor schädlichen Auswirkungen ihrer Arbeit geschützt werden. Sonst drohen ernste Konsequenzen.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Beschäftigungsbewilligung in Österreich: Was Sie wissen müssen
Diskriminierung in der Arbeitswelt- Welche Pflicht trifft Arbeitgeber:innen?
Einvernehmliche Auflösung: Wann macht sie Sinn und wie geht man vor?
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Diskriminierung am Arbeitsplatz muss angesprochen und beendet werden.
Dienstverträge
Umfassende Checks aktueller Dienstvertragsdokumente
KONTAKT

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Diskriminierung in der Arbeitswelt- Welche Pflicht trifft Arbeitgeber:innen?

Diskriminierung in der Arbeitswelt

Diskriminierung in der Arbeitswelt- Präventionsmaßnahmen für Arbeitgeber:INNEN

Arbeitgeber:innen haben eine Verantwortung, ihre Mitarbeiter:innen vor Diskriminierung zu schützen. Dazu müssen sie eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die frei von Vorurteilen und Diskriminierung ist. Um Diskriminierung Diskriminierung in der Arbeitswelt zu verhindern, sollten Arbeitgeber:innen Präventionsmaßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, eine Kultur der Gleichberechtigung und des Respekts zu schaffen.

 
Welche Maßnahmen kommen in Betracht?

 

Hier sind einige Schritte, die Arbeitgeber:innen setzen können, um Diskriminierung in der Arbeitswelt vorzubeugen:

  1. Schulungen und Sensibilisierung: Arbeitgeber:innen sollten Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter anbieten, um das Bewusstsein für Diskriminierung und ihre Auswirkungen zu schärfen. Nur wenn man sich über das Vorhandensein eines Problems bewusst ist, kann man Abhilfe schaffen.

  2. Einführung von Richtlinien und Verfahren: Arbeitgeber:innen sollten klare Richtlinien und Verfahren zur Hand haben, die Diskriminierung in der Arbeitswelt verhindern sollen. Diese sollten auch den Umgang mit Diskriminierungsfällen und Beschwerden abdecken.  Betroffene müssen sich ohne Furcht vor Repressalien an geeignete Stellen wenden können und dort angehört werden.

  3. Förderung einer Kultur der Inklusion und Diversität: Arbeitgeber:innen sollten eine offene, inklusive und vielfältige Arbeitsumgebung fördern, in der alle Mitarbeiter:innen gleich behandelt werden. Nicht umsonst belegen zahlreiche Studien, das diverse Teams produktiver sind.

  4. Überprüfung von Einstellungsprozessen: Arbeitgeber:innen sollten ihre Einstellungsprozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass sie fair und unvoreingenommen erfolgen.

Welche Vorteile bringen solche Maßnahmen?

 

Durch die Einführung von Präventionsmaßnahmen können Arbeitgeber:innen dazu beitragen, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und eine Kultur der Gleichberechtigung und des Respekts zu schaffen.  Arbeitgeber:innen trifft die Pflicht, für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, in dem Mitarbeiter:innen keine Diskriminierungen erfahren. Untätigen Arbeitgeber:innen drohen juristische Konsequenzen, unter anderem Schadenersatz.

Wie kann Law & Beyond Arbeitgeber:innen unterstützen?

 

Wenn Sie als Arbeitgeber:in weitere Fragen zum Thema Diskriminierung in der Arbeitswelt haben oder Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen benötigen, sollten Sie sich an erfahrene Arbeitsrechtsexperten wenden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Compliance auch im Bereich Anti-Diskriminierungskontext zu wahren. Kontaktieren Sie uns doch für ein Erstgespräch.

Ihre Expert:innen