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Beschäftigungsbewilligung in Österreich: Was Sie wissen müssen

Beschäftigungsbewilligung in Österreich: Was Sie wissen müssen

 

Ausländische Mitarbeiter:innen in Österreich einstellen? Klingt kompliziert. Das muss es aber nicht sein. Erfahren Sie hier, wann und wie Sie einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellen. Und was kann passieren, wenn Sie darauf vergessen? Es ist sogar eine Strafe möglich. Lesen Sie weiter und finden Sie heraus, wie man vorgehen sollte.

Beschäftigungsbewilligung – Wann ist sie nötig?

Eine Beschäftigungsbewilligung kann notwendig sein, wenn man eine Person ohne österreichische Staatsbürgerschaft im eigenen Betrieb als Arbeitskraft anstellen möchte. Aber nicht jede ausländische Person braucht eine solche Bewilligung. EU-Bürger:innen zum Beispiel haben in aller Regel freien Arbeitsmarktzugang. Bei Drittstaatsangehörigen (also Personen, die weder die österreichische noch eine EU Staatsbürgerschaft haben) und in Österreich zB. eine Aufenthaltsbewilligung als Studierende haben, ist eine Beschäftigungsbewilligung notwendig. Ein entscheidender Unterschied.

Beschäftigungsbewilligung – Wie bekommt man sie?

Es ist nicht schwer. Arbeitgeber:innen müssen einen Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS) stellen. Dazu füllt man Formulare aus, in denen unter anderem Fragen zur Person der potenziellen Arbeitskraft und zum Betrieb der Beschäftiger gestellt werden. Auch eine Beschreibung der auszuübenden Position und das durchschnittliche Arbeitsausmaß pro Woche müssen angegeben werden. Wichtig ist, dass man die Bewilligung rechtzeitig beantragt . Weil die Arbeitskraft darf nicht zu arbeiten beginnen, bevor die Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde.

Beschäftigungsbewilligung – Was passiert ohne?

Wenn man eine Person ohne die notwendige Bewilligung anstellt, kann es Ärger geben. Es drohen Strafen – diese können sehr empfindlich sein. Vor allem, wenn man  immer wieder Personen ohne notwendige Bewilligung beschäftigt, kann die Strafe beträchtlich sein. Illegale Ausländerbeschäftigung kann sich auch negativ auf die Möglichkeit, ein Gewerbe in Österreich ausüben zu dürfen, auswirken. Deshalb sollte man immer prüfen, ob eine Beschäftigungsbewilligung nötig ist. Sicher ist sicher.

Beschäftigungsbewilligung – Kann sie verlängert werden?

Beschäftigungsbewilligungen werden nur zeitlich befristet (zum Beispiel für ein Jahr) erteilt.  Verlängerungen sind aber möglich. Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig, weil Sie sonst vielleicht Probleme bei der Weiterbeschäftigung ihrer Arbeitskräfte haben könnten. So bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Wie kann Law & Beyond unterstützen?

Drittstaatsangehörige können wertvolle Mitarbeiter:innen sein. Österreich braucht ihre Talente. Lassen Sie sich von der Bürokratie nicht abschrecken. Mit Wissen und Vorbereitung wird die Einstellung ein Erfolg. Und man vermeidet eine Strafe. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns direkt. Wir sind da, um Sie zu unterstützen.

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