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Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit: Das ABC
Rot-Weiß-Rot – Karte: Im Februar 2019 verlautbarte Änderungen
Da Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte (“RWR-Karte”) weiterhin sehr gefragt sind, möchte ich in diesem Artikel die wichtigsten Änderungen hervorheben, die von der österreichischen Regierung im Februar 2019 verlautbart wurden. Auf die Umsetzung muss man derzeit noch warten.
Kontaktrecht für Großeltern oder Ex-Partner?
Gesetzlich ist geregelt, dass auch „dritten Personen“, also Personen, die nicht die Eltern des Kindes sind, ein Kontaktrecht zukommen kann.

Der Papamonat kommt – Großer Wurf oder kaum Verbesserung für Familien?

Generationen junger Väter haben darauf gewartet, nun dürfte es Realität werden:

Am 2. Juli 2019 hat das österreichische Parlament einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der ab dem 1. September 2019 den „Papamonat“ einführen wird. Lassen Sie mich Ihnen nachfolgend einen Überblick über die neuen Regeln geben:

WAS IST DER PAPA MONAT?
Männliche Arbeitnehmer in Österreich haben in Kürze einen Rechtsanspruch auf den Papamonat als neue Karenzform. Karenz bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nicht arbeiten gehen muss, in dieser Zeit aber auch kein Gehalt vom Arbeitgeber erhält. Die Väter können nach der Geburt eines Kindes bis zu 4 Wochen arbeitsfreie Zeit für ihre Familie beantragen. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen können sie nun auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers diese Karenz in Anspruch nehmen. Die Väter müssen jedoch einige Verständigungspflichten gegenüber ihren Arbeitgebern erfüllen (siehe unten).

Während der Karenz sind die Väter vor Entlassung und Kündigung geschützt. Sie haben während ihrer Freizeit keinen Anspruch auf Gehälter, erhalten jedoch eine Beihilfe (den “Familienzeitbonus”) in Höhe von 22,60 EUR pro Tag, insgesamt also bis zu ca 700 EUR vom Staat (die jedoch später von den öffentlichen Unterhaltszahlungen abgezogen wird, wenn der Vater beschließt, eine andere Form von Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, inklusive Elternteilzeit). Der Papamonat muss in der Zeit zwischen der Geburt des Kindes und dem Ende des Zeitraums liegen, in dem es der Mutter gesetzlich untersagt ist, nach der Entbindung die Arbeit wieder aufzunehmen (in der Regel 6 Wochen nach der Geburt; in einigen Fällen, z. B. dort, wo die Mutter keinen Anspruch auf Elternkarenz hat, können dies 8 Wochen oder bei Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen nach der Geburt sein).

WER IST BERECHTIGT?
Von der der neuen Regelung profitieren Väter, die im gleichen Haushalt wie das Kind leben. Es scheint jedoch nicht erforderlich zu sein, dass die neuen Eltern verheiratet sind.

WIE NEHMEN VÄTER IHR RECHT AUF PAPAMONAT IN ANSPRUCH?
Die Väter müssen ihren Arbeitgebern rechtzeitig und ordnungsgemäß Bescheid geben: Die erste Mitteilung an den Arbeitgeber muss 3 Monate vor dem berechneten Geburtsdatum erfolgen und das voraussichtliche Geburtsdatum und den geplanten Zeitraum des Urlaubs beinhalten. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber dann unverzüglich über die tatsächlich erfolgte Geburt zu informieren. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der Vater seinem Arbeitgeber den genauen Beginn und das Ende des angestrebten Papamonats mitteilen.

IST DER GROSSE WURF GELUNGEN?
Es bleibt abzuwarten, ob diese neue Regelung die Zahl der Väter erhöht, die nach der Geburt ihrer Kinder eine Auszeit für die Familie nehmen. Zumindest müssen sie sich jetzt nicht mit den Vorbehalten ihrer Arbeitgeber herumschlagen. Der Einkommensverlust während des Papamonats kann jedoch dazu führen, dass nur Familien, die es finanziell verkraften können im Papapmonat nur den Familienzeitbonus in Höhe von rund 700 EUR zu erhalten, von dem neuen Anspruch Gebrauch machen werden.

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