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Obsorge und Kontaktrecht- Gibt es da Unterschiede?

DER BEGRIFF „OBSORGE“ IST SEHR BEKANNT UND WIRD OFTMALS MIT DEM BEGRIFF „KONTAKTRECHT“ (VORMALS “BESUCHSRECHT”) GLEICHGESETZT ODER GAR VERWECHSELT. DABEI SIND OBSORGE UND KONTAKTRECHT KEINESFALLS ZU VERWECHSELN! 

Obsorge und Kontaktrecht: Zwei verschiedene Konzepte

Der Begriff “Obsorge” ist weit verbreitet, wird jedoch oft mit dem Begriff “Kontaktrecht” (früher “Besuchsrecht”) verwechselt. In diesem Artikel klären wir die Unterschiede und geben Ihnen einen umfassenden Einblick in beide Themen.

Was ist Obsorge?

Die Obsorge umfasst die Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes. Bei verheirateten Eltern wird die Obsorge gemeinsam ausgeübt. Bei unverheirateten Eltern hat in der Regel die Mutter das alleinige Obsorgerecht, es sei denn, eine gemeinsame Obsorge wird vereinbart.

Was ist das Kontaktrecht?

Das Kontaktrecht ermöglicht den Eltern und dem Kind, Kontakt miteinander zu haben. Es ist unabhängig davon, ob Kindesunterhalt gezahlt wird oder nicht. Das Wohl des Kindes steht bei der Regelung des Kontaktrechts im Vordergrund.

Wer trägt die Kosten für die Kontakte?

Der kontaktberechtigte Elternteil ist für die Kosten der Kontakte verantwortlich. Ausnahmen können in bestimmten Fällen gemacht werden.

Abholung und Rückbringung des Kindes

Der kontaktberechtigte Elternteil ist in der Regel dafür verantwortlich, das Kind abzuholen und zurückzubringen.

Muss ich Ausrüstung für Kontakte mitgeben?

Ja, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sollte dem kontaktberechtigten Elternteil eine angemessene Ausrüstung mitgeben.

Was ist die Doppelresidenz?

Die Doppelresidenz bedeutet, dass das Kind bei beiden Elternteilen lebt und gleichteilig von beiden Eltern betreut wird. Das hat auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern.

Kontaktrecht der Großeltern

Ja, Großeltern haben ein eingeschränktes Kontaktrecht, das jedoch nicht das Familienleben der Eltern beeinträchtigen sollte.

Was ist die Familiengerichtshilfe?

Die Familiengerichtshilfe spielt eine wichtige Rolle in Obsorge- und kontaktrechtlichen Verfahren und wird vom zuständigen Gericht beauftragt.

Ablauf eines Obsorge und Kontaktrechtsverfahrens

Die Bezirksgerichte sind zuständig für Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Jede Partei muss die Kosten für ihren eigenen Rechtsbeistand tragen.

Wie kann Law and Beyond helfen?

Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung in familienrechtlichen Angelegenheiten. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren oder schauen Sie vorbei bei unseren Beiträgen im Standard:

Obsorge: allein oder gemeinsam? – Law & Beyond (lawandbeyond.at)

Obsorge und Kontaktrecht – Law & Beyond (lawandbeyond.at)

Kindesunterhalt: Wer zahlt ihn? – Law & Beyond (lawandbeyond.at)

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