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Weihnachten und Familienrecht
Die Gestaltung der Festtage kann eine logistische Meisterleistung darstellen, vor allem wenn die Wünsche und Erwartungen, wo, wie und mit wem gefeiert werden soll auseinanderklaffen
Freie Meinungsäußerung oder Cybermobbing im Familienrecht?
Ob etwas als freie Meinungsäußerung oder als Cybermobbing einzustufen ist, ist eine im Familienrecht immer wieder auftretende Frage
Wie ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung?
Immer wieder fällt auf, dass es Menschen nicht bewusst ist, dass eine Ehe nicht einfach so einseitig, ohne Angabe von Gründen jederzeit kündbar ist und dass man für eine einvernehmliche Scheidung insbesondere die Mitwirkung des anderen Eheteils braucht. Gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass zwei Menschen meist nicht

Türkis-grünes Regierungsübereinkommen 2020-2024: Was ist im Fremdenrecht geplant?

Das neue Regierungsprogramm hat es in sich: Auf knapp 330 Seiten haben die Die neue Volkspartei und Die Grünen in ihrem Regierungsprogramm 2020–2024 verschriftlicht, wie sie die Zukunft für Österreich gestalten wollen. Grund genug nachzusehen, was denn im Fremdenrecht geplant ist.

RWR-Karte:

Manch eine/r mag sich noch daran erinnern, dass bereits 2018 grundsätzlich beschlossen wurde, dringend notwendige Anpassungen im System der Zuwanderung von qualizierten Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Ausland (Rot-Weiß-Rot-Karte/RWR-Karte) vorzunehmen. Diese Vorhaben wurden letztlich nicht umgesetzt.

Im neuen Regierungsprogramm wird nun endlich wieder daran angeknüpft.

Wichtige Punkte sind:

  • Aufwertung der Austria Business Agency (bereits jetzt unverzichtbare Ansprechstelle für viele Expats) zum One-Stop-Shop in RWR-Kartenverfahren

    • dort soll man Informationen über den Verfahrensstand von Anträgen bekommen;

  • Einrichtung einer digitalen Plattform zur Nachvollziehbarkeit der Verfahrensschritte durch AntragstellerInnen und Behörden;

  • Aufbau eines Monitoring-Systems zu Verfahrensdauern;

  • Vereinfachung der Antragstellung

    • Antragstellung mit Dokumenten in englischer Sprache (statt bisher meist nur auf Deutsch) möglich;

    • erste Schritte zur digitalen Antragstellung: Vorerst online nur durch ArbeitgeberInnen, später auch AntragstellerInnen

    • Verkürzung der Wartefristen für Erstgespräche von AntragstellerInnen an österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Start der Antragsverfahren und Visumsanträge gleich bei Erstgespräch);

  • Verfahrensbeschleunigung

    • Prüfung der Anträge durch die relevanten Stellen gleichzeitig statt hintereinander;

    • Digitalisierung der Übermittlung: Weiterleitung der Anträge von Vertretungsbehörden nach Österreich digital statt auf dem Postweg

    • Keine Notwendigkeit mehr, bereits bei Antragstellung eine “ortsübliche Unterkunft” nachweisen zu müssen (und damit Vermeidung des Problems, dass kein Antragsteller eine Wohnung in Österreich mieten möchte, wenn er nicht weiß, ob der Antrag bewilligt wird; gleichzeitig wird kein Antrag bewilligt, wenn kein Mietvertrag vorgewiesen werden kann);

  • Überarbeitung von Gehaltsgrenzen und des Punkteschema zur Feststellung der Qualifikation von AntragstellerInnen.

StudentInnen:

  • Geplant sind Erleichterung beim Nachweis der für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligung notwendigen finanziellen Mitteln

ArbeitgeberInnen:

  • Einführung von “Trusted Employers” (erwiesenermaßen besonders erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer): Details sind nicht genannt; in anderen EU-Ländern werden solche Trusted Employers bevorzugt behandelt, in einem eigenen Register geführt und müssen in der Zukunft nicht alle ihrer Informationen bei jedem Antrag auf Erteilung von Arbeitsbewilligungen für Fremde von Neuem eingeben.

Novelle EU-ICT:

  • Umfassende Erleichterungen sind bei Aufenthaltsberechtigungen von unternehmensintern transferierten (“ICT”) Arbeitnehmern geplant

    • Abbau von bürokratischen Hürden und Verfahrensverkürzung für Antragsstellungen auf maximal 1 Monat

Visavergabe:

  • Verbesserungen soll es für Verwandtenbesuche, wissenschaftlichen Austausch bzw Forschungszwecke und Kulturprojekte geben

  • Auch hier soll es durch Einsatz von Digitalisierung zu Erleichterungen kommen und insbesondere Fälschungen Einhalt geboten werden

Aufklärung von Straftaten

  • Die biometrischen Merkmale von Fremden, die man über den Visumsprozess erlangt, will Österreich künftig bis zu 5 Jahre nach Ausreise des Fremden speichern, um diese Daten zur Aufklärung von Straftaten zu verwenden – dies selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes

    * * *

Insgesamt ein recht ambitioniertes Programm, dass viele der Kritikpunkte, die von den unterschiedlichen Stakeholdern (besonders aus der Wirtschaft) aufgezeigt wurden, adressiert. Besonders die langen Antragsverfahren sollen offensichtlich durch den Einsatz von Digitalisierung effizienter und rascher abgewickelt werden können. Aber dabei darf man nicht vergessen, dass es darauf ankommt, wie diese Vorhaben dann tatsächlich umgesetzt werden. Und das insbesondere unter der ersten türkis-grünen Koalition, mit der man auf Bundesebene in Österreich noch absolutes politisches Neuland betreten hat.

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