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Rot-Weiß-Rot – Karte: Im Februar 2019 verlautbarte Änderungen

Da Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte (“RWR-Karte”) weiterhin sehr gefragt sind, möchte ich in diesem Artikel die wichtigsten Änderungen hervorheben, die von der österreichischen Regierung im Februar 2019 verlautbart wurden:

1. Unterkunft

Eine der am häufigsten diskutierten Hürden war der Nachweis des Rechts auf angemessene Unterkunft (oft für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren, wenn es sich um ein Verfahren vor der MA 35 handelt) bereits von Anfang an des RWR-Kartenantragstellungsprozesses. Dieses Erfordernis wird abgeschafft. Die Änderung wird wirksam, nachdem sie vom österreichischen Parlament angenommen wurde. Ihre Umsetzung war noch vor dem Sommer 2019 erwartet worden, dürfte sich aber verzögern.

2. Niedrigere Mindestlohnanforderungen für die RWR-Kartenkategorie „Sonstige Schlüsselkräfte“

  • Antragsteller bis zu einem Alter von max. 30 Jahren: mindestens 2.088 EUR brutto (statt bisher 2.610 EUR brutto) pro Monat:
  • Antragsteller über 30 Jahre: mindestens 2.610 EUR brutto (statt bisher 3.132 EUR brutto) pro Monat

Die Änderung wird wirksam, nachdem sie vom österreichischen Parlament angenommen wurde. Die Umsetzung war noch vor dem Sommer 2019 erwartet worden, dürfte sich aber verzögern.

3. Einsatz von Digitalisierung zur Beschleunigung des Antragsverfahrens für RWR-Karten

Statt dass die verschiedenen zuständigen Behörden Anträge zwischen ihnen per traditioneller Post übermitteln, soll das Verfahren künftig digitalisiert werden, um eine schnellere Kommunikation (und hoffentlich eine kürzere Bearbeitungsdauer für Anträge) zu ermöglichen.

Die Änderung würde nach der Annahme durch das österreichische Parlament wirksam, die vor dem Sommer 2019 erwartet wurde, sich aber offenbar verzögert. Der erste Probebetrieb sollte ebenfalls in diesem Jahr beginnen. Die vollständige Einführung der Digitalisierung dürfte jedoch frühestens Anfang 2020 beginnen.

4. RWR-Karte für Lehrlinge

Diese neue Kategorie würde es insbesondere Drittstaatsangehörigen mit einem Schülervisum ermöglichen, ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich zu verlängern. Die Änderung würde nach der Annahme durch das österreichische Parlament wirksam, die Umsetzung lässt allerdings noch auf sich warten.

Die Zukunft wird zeigen, ob diese Änderungen – sobald sie in Kraft treten – jene gut ausgebildeten Arbeitskräfte aus dem Ausland anziehen, auf die die österreichische Wirtschaft hofft.

Sollten Sie diesen Beitrag informativ gefunden haben, freue ich mich über Ihren Kommentar. Weitere Informationen zu meiner Beratung im Fremdenrecht finden Sie unter Rechtsgebiete.

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