Arbeitsrecht für Unternehmen

Arbeitsrecht für Unternehmen

Wir geben Unternehmensmandanten nachfolgend einen klaren Überblick über unser Leistungsangebot als externe arbeitsrechtliche Stabsstelle – schnell, pragmatisch und mit tiefem Branchenverständnis.

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Beratungssprachen: Deutsch Englisch weitere auf Anfrage

Individuelles Arbeitsrecht

Begründung & Beendigung von Dienstverhältnissen

  • Kündigung, Entlassung, einvernehmliche Auflösung
  • Bonus- & All-in-Themen

Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Von Kündigungen und Entlassungen bis hin zu einvernehmlichen Lösungen und Bonusregelungen.

Vertragsgestaltung

  • Angestellte, Arbeiter:innen, leitende Angestellte, Prokurist:innen, Geschäftsführer:innen

Unsere Kanzlei erstellt und prüft Dienstverträge für alle Beschäftigungsebenen, von Arbeiter:innen und Angestellten bis hin zu leitenden Angestellten, Geschäftsführer:innen und Prokurist:innen.

Arbeitszeit & Vergütung

  • Überstunden, Gleitzeit/All-in, Rufbereitschaft, Reisezeiten, Home-Office
  • Boni, Provisionen, Equal Pay / Pay-Transparency-Readiness

Wir unterstützen bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit- und All-in-Vereinbarungen sowie bei der rechtskonformen Abbildung von Rufbereitschaft, Reisezeiten und Home-Office-Regelungen. Wir entwickeln überdies maßgeschneiderte Vergütungsmodelle und Bonusregelungen und begleiten Unternehmen bei der Umsetzung von Equal-Pay- und Pay-Transparency-Vorgaben.

Arbeitnehmerschutz & Gleichbehandlung

  • Karenz, Eltern(teil)zeit, Pflegekarenz, Mutterschutz
  • Diskriminierung & Belästigung, Whistleblowing-Schnittstellen

Wir begleiten Arbeitgeber:innen bei der Umsetzung gesetzlicher Schutzbestimmungen und beraten zu Karenzmodellen, Elternteilzeit, Pflegekarenz und Gleichbehandlung. Unser Team berät präventiv und in Akutfällen zu Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – inkl. interner Compliance-Strukturen und Schulungen. Wir schaffen sichere Prozesse für Hinweisgeber:innen und sorgen für die arbeitsrechtliche Absicherung interner Meldestellen nach EU-Hinweisgeberrichtlinie. 

Wettbewerb, IP & Datenschutz

  • Dienstnehmer:innen-Erfindungen, Konkurrenzklauseln
  • Ausbildungskostenrückersatz, Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Wir gestalten und prüfen Konkurrenzverbote, Erfindungsvereinbarungen und Rückersatzklauseln für Ausbildungskosten – rechtssicher und praxisnah. Außerdem beraten wir zu datenschutzkonformen HR-Prozessen, Zugriffsrechten und Mitarbeiter:innenüberwachung im Rahmen der DSGVO.

Theresa Kamp und Patrick Kainz beraten Sie gern zum Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Betriebsverfassungsrecht

  • Zusammenarbeit mit Betriebsrat
  • Abschluss & Anpassung von Betriebsvereinbarungen

Wir begleiten Unternehmen in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten – von der Verhandlung bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Kollektivvertragsrecht

  • Einstufung, flexible Arbeitszeitmodelle
  • Zulagen & Zuschläge

Unsere Kanzlei unterstützt bei der Einstufung, Arbeitszeitgestaltung und der Anwendung von Zulagen und Zuschlägen nach kollektivvertraglichen Vorgaben.

Sozialplan & Interessenausgleich

  • Massenkündigungen & Frühwarnsysteme

Wir entwickeln Sozialpläne und begleiten Interessenausgleiche, insbesondere bei Massenkündigungen, Umstrukturierungen oder Standortverlagerungen.

Restrukturierung, M&A & Transfers

Betriebs(teil)übergang (AVRAG)

  • Due-Diligence, Mitarbeiter:innentransfers
  • Informations-/Konsultationsprozesse

Wir beraten umfassend zu Betriebsübergängen, Due-Diligence-Prozessen und den Rechten und Pflichten beim Übergang von Arbeitsverhältnissen.

Carve-outs & Standortschließungen

  • Outsourcing, Post-Merger-Integration (Verträge/Benefits)

Unser Team unterstützt bei komplexen Umstrukturierungen, Outsourcing-Projekten und Post-Merger-Integrationen inklusive Harmonisierung von Verträgen und Benefits.

Behörden- & Gerichtsverfahren

Vertretung vor Behörden & ASG

  • ASG in ganz Österreich
  • AMS, AUVA, Finanzpolizei, Arbeiterkammer, Arbeitsinspektorat

Wir vertreten Arbeitgeber österreichweit vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie gegenüber Behörden wie AMS, AUVA, Finanzpolizei und Arbeitsinspektorat. Dies basierend auf unser Erfahrung in vergleichbaren Fällen.

Außergerichtliche Streitbeilegung

  • Schieds- und Mediationsverfahren (arbeitsrechtlich/organhaftungsnah)

Unsere Kanzlei begleitet Schieds- und Mediationsverfahren in arbeitsrechtlichen und organhaftungsnahen Konflikten – vertraulich, effizient und lösungsorientiert.

Compliance, Audits & Investigations

Hinweisgeberschutz & interne Untersuchungen

  • Whistleblowing-Systeme & arbeitsrechtliche Maßnahmen

Wir implementieren Whistleblowing-Systeme und begleiten interne Untersuchungen sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Compliance-Verstößen.

HR-Compliance-Audit

  • Arbeitszeit, KV-Konformität, Datenschutz
  • Entsendungen & Beschäftigungsbewilligungen

Wir prüfen interne HR-Prozesse auf Arbeitszeit-, Kollektivvertrags- und Datenschutzkonformität und unterstützen bei Entsendungen und Bewilligungen.

ESG & HR

  • Equal Pay, Diversity, Pay-Transparency-Richtlinie
  • Lieferkette (HR-Teil), Nachhaltigkeits-Governance

Wir integrieren arbeitsrechtliche Aspekte in ESG-Strategien – von Equal Pay und Diversity über Pay-Transparency bis zur Nachhaltigkeits-Governance in der Lieferkette.

Cross-Border & Mobility

Entsendungen & Überlassungen

  • A1-Bescheinigungen

Wir beraten zu internationalen Personaleinsätzen, A1-Bescheinigungen und grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung.

Corporate Immigration / Residence

  • z. B. Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU

Wir unterstützen Unternehmen bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen, z. B. im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselkräfte.

HR-Enablement & Wissenstransfer

Inhouse-Trainings & Mock-Hearings

  • Für Betriebsrat, Führungskräfte & HR

Wir führen praxisorientierte Trainings für HR, Führungskräfte und Betriebsräte durch – von arbeitsrechtlichen Grundlagen bis zu realitätsnahen Mock-Hearings.

Policy-Set (Muster & Playbooks)

  • Arbeitszeit/All-in, Home-Office/Remote, Boni
  • Disziplinarverfahren, IT-Nutzung, DEI

Unsere Policy-Sets enthalten praxiserprobte Vorlagen und Playbooks zu Arbeitszeit, Home-Office, Bonusregelungen, Disziplinarverfahren und IT-Nutzung. Erstellt von unseren Expert:innen, um Ihnen die Arbeit in Ihrem Unternehmen zu erleichtern.

Sie können uns gerne kontaktieren, um Ihre individuellen Beratungsbedürfnisse zu besprechen. 

 

Beschäftigungsbewilligung in Österreich: Was Sie wissen müssen

Beschäftigungsbewilligung in Österreich: Was Sie wissen müssen

 

Ausländische Mitarbeiter:innen in Österreich einstellen? Klingt kompliziert. Das muss es aber nicht sein. Erfahren Sie hier, wann und wie Sie einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellen. Und was kann passieren, wenn Sie darauf vergessen? Es ist sogar eine Strafe möglich. Lesen Sie weiter und finden Sie heraus, wie man vorgehen sollte.

Beschäftigungsbewilligung – Wann ist sie nötig?

Eine Beschäftigungsbewilligung kann notwendig sein, wenn man eine Person ohne österreichische Staatsbürgerschaft im eigenen Betrieb als Arbeitskraft anstellen möchte. Aber nicht jede ausländische Person braucht eine solche Bewilligung. EU-Bürger:innen zum Beispiel haben in aller Regel freien Arbeitsmarktzugang. Bei Drittstaatsangehörigen (also Personen, die weder die österreichische noch eine EU Staatsbürgerschaft haben) und in Österreich zB. eine Aufenthaltsbewilligung als Studierende haben, ist eine Beschäftigungsbewilligung notwendig. Ein entscheidender Unterschied.

Beschäftigungsbewilligung – Wie bekommt man sie?

Es ist nicht schwer. Arbeitgeber:innen müssen einen Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS) stellen. Dazu füllt man Formulare aus, in denen unter anderem Fragen zur Person der potenziellen Arbeitskraft und zum Betrieb der Beschäftiger gestellt werden. Auch eine Beschreibung der auszuübenden Position und das durchschnittliche Arbeitsausmaß pro Woche müssen angegeben werden. Wichtig ist, dass man die Bewilligung rechtzeitig beantragt . Weil die Arbeitskraft darf nicht zu arbeiten beginnen, bevor die Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde.

Beschäftigungsbewilligung – Was passiert ohne?

Wenn man eine Person ohne die notwendige Bewilligung anstellt, kann es Ärger geben. Es drohen Strafen – diese können sehr empfindlich sein. Vor allem, wenn man  immer wieder Personen ohne notwendige Bewilligung beschäftigt, kann die Strafe beträchtlich sein. Illegale Ausländerbeschäftigung kann sich auch negativ auf die Möglichkeit, ein Gewerbe in Österreich ausüben zu dürfen, auswirken. Deshalb sollte man immer prüfen, ob eine Beschäftigungsbewilligung nötig ist. Sicher ist sicher.

Beschäftigungsbewilligung – Kann sie verlängert werden?

Beschäftigungsbewilligungen werden nur zeitlich befristet (zum Beispiel für ein Jahr) erteilt.  Verlängerungen sind aber möglich. Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig, weil Sie sonst vielleicht Probleme bei der Weiterbeschäftigung ihrer Arbeitskräfte haben könnten. So bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Wie kann Law & Beyond unterstützen?

Drittstaatsangehörige können wertvolle Mitarbeiter:innen sein. Österreich braucht ihre Talente. Lassen Sie sich von der Bürokratie nicht abschrecken. Mit Wissen und Vorbereitung wird die Einstellung ein Erfolg. Und man vermeidet eine Strafe. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns direkt. Wir sind da, um Sie zu unterstützen.

Einvernehmliche Auflösung: Wann macht sie Sinn und wie geht man vor?

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Einvernehmliche Auflösung: Wann macht sie Sinn und wie geht man vor?

Einvernehmliche Auflösungen werden immer wieder in den Medien erwähnt. Zahlreiche Unternehmen bieten diese Vereinbarungen ihren Arbeitnehmer:innen an. Aber worum handelt es sich da eigentlich genau? Und auf was sollte man vor Abschluss achten?
Was ist eine einvernehmliche Auflösung?

Eine einvernehmliche Auflösung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, das bestehende Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden. Sie ist eine Alternative zur einseitigen Kündigung und bietet beiden Parteien die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis auf weniger konfrontative Weise zu beenden. Oft wird sie auch genutzt, um allenfalls noch strittige Ansprüche endgültig zu klären.

Wie sieht eine einvernehmliche Auflösung aus?

Die einvernehmliche Auflösung beinhaltet üblicherweise Regelungen zum Dienstvertragsende, über den Verbrauch von Urlaub, finanzielle Ansprüche, etc. Generell müssen einvernehmliche Auflösungen nicht schriftlich festgehalten werden. Man könnte ein Dienstverhältnis also auch durch mündliche Vereinbarung einvernehmlich beenden. Aus Beweisgründen ist es allerdings sehr zu empfehlen, eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene schriftliche Urkunde aufzusetzen. Man sollte auch die relevanten Kollektivverträge durchsehen, ob dort vielleicht eine Pflicht zur Schriftlichkeit festgehalten ist.

Wann gilt eine solche Vereinbarung?

Eine einvernehmlich Auflösung gilt grundsätzlich im Zeitpunkt, in dem sie abgeschlossen wurde. Wenn man eine schriftliche Urkunde über die einvernehmliche Auflösung aufgesetzt hat, mit beidseitiger Unterschrift. Sollte man sie mündlich abschließen, gilt sie, sobald beide Parteien erklären, mit dem Inhalt einverstanden zu sein.

Wann macht eine einvernehmliche Auflösung Sinn?

Eine einvernehmliche Auflösung kann in verschiedenen Situationen Sinn machen, z. B.:

  1. Flexibilität: Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen können spezifische Bedingungen aushandeln, die ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen, wie z. B. eine längere oder kürzere Kündigungsfrist.
  2. Vermeidung von Konflikten: Eine einvernehmliche Auflösung ermöglicht es beiden Parteien, das Arbeitsverhältnis ohne langwierige rechtliche Auseinandersetzungen oder Unstimmigkeiten zu beenden.
  3. Vertraulichkeit: Man kann sich darauf einigen, dass die Details einer einvernehmlichen Auflösung von beiden Parteien vertraulich behandelt werden sollen.
Hat die Vereinbarung eine Auswirkung auf AMS-Geld?

Im Allgemeinen kommt es bei Abschluss einer einvernehmlich Auflösung nicht zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosen-/AMS-Geld. Eine solche Sperre würde zum Beispiel drohen, wenn Arbeitnehmer:innen einseitig kündigen. Manche Arbeitnehmer:innen versuchen daher eine einvernehmliche Auflösung abzuschließen, um eine solche Sperre zu verhindern

Kann eine einvernehmliche Auflösung auf andere Weise nachteilig sein?
 

Bei einer einvernehmlichen Auflösung können Arbeitnehmer gewisse Ansprüche verlieren. Dazu zählen Kündigungsfristen und finanzielle Vorteile. Es ist ratsam, sich vorab genau über die Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu suchen.

Können einvernehmliche Auflösungen nachträglich ungültig erklärt werden?

Solche Vereinbarungen können unter bestimmten Umständen angefochten werden. Etwa wenn sie unter Druck oder Täuschung zustande gekommen ist. Hier ist jedoch eine genaue Prüfung der Sachlage und eine rechtliche Beratung erforderlich. Außerdem sollte man rasch vorgehen.

Was kostet Beratung zu einer solchen Vereinbarung?

Die Kosten einer einvernehmlichen Auflösung können variieren, je nachdem, ob man rechtlichen Beistand in Anspruch nimmt oder nicht. Bei einer unkomplizierten Vereinbarung können die Kosten gering sein. Bei komplexeren Fällen oder rechtlichen Auseinandersetzungen können die Kosten naturgemäß steigen. Die finanziellen Auswirkungen einer nachteilig formulierten einvernehmlichen Auflösung können erheblich sein. Daher ist es oft ratsam, sich vorab beraten zu lassen um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Theresa Kamp und Patrick Kainz besprechen einen Diskriminierungs-Fall und recherchieren dazu online.
Theresa Kamp und Patrick Kainz besprechen den Entwurf einer einvernehmlichen Auflösung.

Zusammenfassend ist die einvernehmliche Auflösung eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn beide Parteien übereinstimmen. Es ist jedoch wichtig, sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein . Lawandbeyond weist jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht auf. Wir unterstützen Sie gern mit der individuellen Prüfung ihrer einvernehmlichen Auflösung. Kontaktieren Sie uns gern für ein Erstgespräch.

Diskriminierung in der Arbeitswelt- Welche Pflicht trifft Arbeitgeber:innen?

Diskriminierung in der Arbeitswelt

Diskriminierung in der Arbeitswelt- Präventionsmaßnahmen für Arbeitgeber:INNEN

Arbeitgeber:innen haben eine Verantwortung, ihre Mitarbeiter:innen vor Diskriminierung zu schützen. Dazu müssen sie eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die frei von Vorurteilen und Diskriminierung ist. Um Diskriminierung Diskriminierung in der Arbeitswelt zu verhindern, sollten Arbeitgeber:innen Präventionsmaßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, eine Kultur der Gleichberechtigung und des Respekts zu schaffen.

 
Welche Maßnahmen kommen in Betracht?

 

Hier sind einige Schritte, die Arbeitgeber:innen setzen können, um Diskriminierung in der Arbeitswelt vorzubeugen:

  1. Schulungen und Sensibilisierung: Arbeitgeber:innen sollten Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter anbieten, um das Bewusstsein für Diskriminierung und ihre Auswirkungen zu schärfen. Nur wenn man sich über das Vorhandensein eines Problems bewusst ist, kann man Abhilfe schaffen.

  2. Einführung von Richtlinien und Verfahren: Arbeitgeber:innen sollten klare Richtlinien und Verfahren zur Hand haben, die Diskriminierung in der Arbeitswelt verhindern sollen. Diese sollten auch den Umgang mit Diskriminierungsfällen und Beschwerden abdecken.  Betroffene müssen sich ohne Furcht vor Repressalien an geeignete Stellen wenden können und dort angehört werden.

  3. Förderung einer Kultur der Inklusion und Diversität: Arbeitgeber:innen sollten eine offene, inklusive und vielfältige Arbeitsumgebung fördern, in der alle Mitarbeiter:innen gleich behandelt werden. Nicht umsonst belegen zahlreiche Studien, das diverse Teams produktiver sind.

  4. Überprüfung von Einstellungsprozessen: Arbeitgeber:innen sollten ihre Einstellungsprozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass sie fair und unvoreingenommen erfolgen.

Welche Vorteile bringen solche Maßnahmen?

 

Durch die Einführung von Präventionsmaßnahmen können Arbeitgeber:innen dazu beitragen, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und eine Kultur der Gleichberechtigung und des Respekts zu schaffen.  Arbeitgeber:innen trifft die Pflicht, für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, in dem Mitarbeiter:innen keine Diskriminierungen erfahren. Untätigen Arbeitgeber:innen drohen juristische Konsequenzen, unter anderem Schadenersatz.

Wie kann Law & Beyond Arbeitgeber:innen unterstützen?

 

Wenn Sie als Arbeitgeber:in weitere Fragen zum Thema Diskriminierung in der Arbeitswelt haben oder Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen benötigen, sollten Sie sich an erfahrene Arbeitsrechtsexperten wenden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Compliance auch im Bereich Anti-Diskriminierungskontext zu wahren. Kontaktieren Sie uns doch für ein Erstgespräch.

Arbeitsrecht

Egal ob Sie Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Arbeitsrichtlinien oder bei der Anstellung des ersten Arbeitnehmers haben…

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