Familienrecht und Erbrecht
Wir verfolgen die Devise, wo es möglich ist, eine Einigung anzustreben. Einvernehmliche Lösungen, mit der alle Beteiligten leben können, sind erfahrungsgemäß sinnvoll. Manchmal sind einvernehmliche Lösungen aber nicht möglich. In dem Fall muss man auch bereit sein für sich, seine Kinder und seine Rechte einzutreten und notfalls auch gerichtlich zu streiten.
Konflikte in der Familie
Gerade bei Konflikten in der Familie geht es ums Ganze. Familienrechtliche Verfahren sind für viele Menschen mit immensen Belastungen und oft existenziellen Bedrohungen verbunden. Es geht nicht nur um Geld. Es geht auch um erlittene Kränkungen. Es geht oft darum, das Leben neu zu ordnen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht sowie internationales Familienrecht sind Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Scheidung, bei der Erstellung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages, einem Pflegschaftsverfahren (Obsorge- und Kontaktrecht) oder bei der Durchsetzung von (Kindes)Unterhaltsansprüchen. Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie auch bei der Erstellung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht.
Wir sind für Sie verlässliche Partner:innen, wenn es darum geht, bei einer Scheidung Ihre Interessen zu wahren oder Eltern dabei zu unterstützen bestmöglich für ihre Kinder da zu sein.
Wir unterstützen Sie!
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen und helfen, auch bei strittigen Scheidungen oder schwierigen Pflegschaftsverfahren, einen kühlen Kopf zu bewahren.