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Die Rot-Weiß-Rot-Karte: Was Sie wissen sollten

Die Rot-Weiss-Rot-Karte: Was Sie wissen sollten

 

Gerade wenn Sie eine Berufstätigkeit in Österreich anstreben oder Sie für Ihr österreichisches Unternehmen eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen möchten, kann das eine Herausforderung darstellen. Anwalt Patrick Kainz gibt hier Einblicke für alle, die eine Rot-Weiß-Rot Karte beantragen wollen.

 

Es gilt einerseits die aufenthaltsrechtliche Seite und anderseits die arbeitsrechtliche Seite bzw das Ausländerbeschäftigungsrecht mitzubedenken. Mit dem Rot-Weiß-Rot-Karten-System möchte Österreich es Unternehmen ermöglichen, qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten ins Land zu bringen.

Auch wenn das Prozedere oftmals als schwerfällig und praxisfern bezeichnet wird, haben wir bereits zahlreiche Arbeitgeber:innen und ausländische Kandidat:innen erfolgreich dabei unterstützt, in Österreich zusammenarbeiten zu können. Auf dieser Seite wollen wir ein paar grundlegende Informationen zu dem System geben.

Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) ermöglicht es Fachkräften, die weder die österreichische noch die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staats besitzen, nach Österreich zu kommen und hier für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten zu leben und zu arbeiten. Sie muss vor Arbeitsaufnahme beantragt werden und wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten im Format einer Scheckkarte ausgestellt. Es ist möglich, später eine Verlängerung der RWR-Karte zu bekommen (siehe dazu weiter unten).

Es gibt mehrere Arten von RWR-Karten, die sich in den Voraussetzungen, die man erfüllen muss unterscheiden. Außerdem muss man RWR-Karten, die ermöglichen, dass ausländische Fachkräfte für ein österreichisches Unternehmen arbeiten von jenen trennen, die selbständiges Arbeiten gestatten.

RWR-Karten für unselbständiges Arbeiten:
  • RWR-Karte für Besonders Hochqualifizierte;
  • RWR-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen;
  • RWR-Karte für Sonstige Schlüsselkräfte.
RWR-Karten, die selbständiges Arbeiten ermöglichen:
  • RWR-Karte für selbständige Schlüsselkräfte;
  • RWR-Karte für Start-up-Gründerinnen

Auf dieser Seite konzentrieren wir uns auf die RWR-Karten für unselbständiges Arbeiten. Sehr gerne können Sie uns aber auch für mehr Informationen über die RWR-Karten für selbständiges Arbeiten kontaktieren.

Für wen kommt eine Rot-Weiß-Rot-Karte in Frage?

Kandidat:innen aus Drittländern müssen – vereinfacht gesagt – über Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die am österreichischen Markt kaum oder gar nicht vorhanden sind. Dann eröffnen sich Möglichkeiten, unter dem RWR-Kartensystem nach Österreich zu kommen.

Um die Eignung ausländischer Talente objektiv zu prüfen, hat Österreich ein Bewertungssystem eingeführt, bei dem Punkte vergeben werden: Es gibt verschiedene Arten von Rot-Weiß-Rot-Karten, bei denen auf unterschiedliche Fähigkeiten und Eigenschaften der Kandidat:innen Wert gelegt wird. Um für die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte in Betracht zu kommen, müssen Kandidat:innen meist

  • über einschlägige Ausbildung (vor allem Universitätsabschlüsse) oder Arbeitserfahrung verfügen;
  • ein bestimmtes Mindestgehalt verdienen;
  • Sprachkenntnisse auf vorgegebenem Niveau in Deutsch, Englisch, Französisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (durch entsprechende Sprachzertifikate) nachweisen;
  • auch das Alter der Kandidat:innen kann eine Rolle spielen

Nur wenn die Kandidat:innen unter Berücksichtigung dieser und anderer Kriterien die vorgeschriebenen Mindestpunktezahlen erreichen, wird eine Antragstellung zielführend sein. Unterschiedlich Arten von Rot-Weiß-Rot-Karten verlangen dabei unterschiedliche Punkte, zB.

  • die RWR-Karte für Besonders Hochqualifizierte: 70 von 100 möglichen Punkten;
  • die RWR-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen: 55 von 90 Punkten;
  • die RWR-Karte für Sonstige Schlüsselkräfte 55 von 90 Punkten.
Welche Behörden sind zuständig?

Die Verfahren werden federführend von den regional zuständigen Einwanderungsbehörden (lokale Bezirksverwaltungsbehörden; in Städten wie zB Wien die zuständigen Magistratsabteilungen) geführt. Die fachliche Eignung der Kandidat:innen wird außerdem von den regional zuständigen Büros des Arbeitsmarktservice erhoben.

Bei manchen Arten von Rot-Weiß-Rot-Karten (zB “Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte”) prüft das Arbeitsmarktservice auch, ob die Stelle in einem österreichischen Unternehmen wirklich mit einer ausländischen Fachkraft besetzt werden kann. Oder ob es nicht bereits qualifizierte Kandidat:innen im Inland gibt, die die Stelle ebenso besetzen könnten. Dieser Prüfschritt des Arbeitsmarktservice heißt “Arbeitsmarktprüfung“. Oft ist vorausschauende und genau abgestimmte Argumentation erforderlich, um aufzuzeigen, warum statt einer inländischen doch die gewünschte ausländische Fachkraft die Position im Unternehmen bekommen sollte.

Wie lange dauert der Prozess?

Die Behörden haben Ihre Entscheidung binnen acht Wochen zu fällen. Diese Frist beginnt erst, wenn ein komplettes Antragspaket abgegeben wird. Falls Unterlagen bei der Antragstellung noch nicht komplett vorliegen (zB weil die Behörden noch Rückfragen haben), beginnt die Frist erst, wenn alles nachgereicht wurde. In der Praxis zeigt sich, dass eine Verfahrensdauer von ca 4 Monaten keine Seltenheit ist. Das sollte in der eigenen Personalplanung und in der Kommunikation mit potenziellen Kandidat:innen berücksichtigt werden. Denn die ausländische Fachkraft darf keinesfalls zu arbeiten beginnen, bevor die notwendigen Bewilligungen erteilt worden sind!

Wie lange ist die RWR-Karte gültig?

Die RWR-Karte wird zunächst für 24 Monate für die Arbeit bei einem bestimmten Unternehmen erteilt. Im Anschluss kann bei Erfüllung der Voraussetzungen (insb. Beschäftigung während mindestens 21 von 24 Monaten) eine “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” mit 36-monatiger Gültigkeit erteilt werden. Diese RWR-Karte plus eröffnet der ausländischen Fachkraft den gesamten österreichischen Arbeitsmarkt. Sie kann also bei jedem Unternehmen in Österreich und sogar selbständig tätig sein.

Können Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot-Karte auch Ihre Familienmitglieder nach Österreich holen?

Ja! Kandidat:innen, die eine RWR-Karte erteilt bekommen, können ihre Familienmitglieder nach Österreich holen. Diese erhalten dann – bei Erfüllen der einschlägigen Voraussetzungen – eine “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” für 1+1+3 Jahre und können auch in Österreich einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit nachgehen.

Welche Unterstützung bietet Law&Beyond im Antragsverfahren?
  • Durchsicht und Prüfung der Unterlagen der aktuellen und gegebenenfalls zukünftiger Kandidat:innen auf Erfüllung der Voraussetzungen für die Beantragung (Erfüllung der Mindestpunkte laut gesetzlichem Prüfungsschema);
  • Abstimmung der notwendigen Dokumente für die Beantragung;
  • Unterstützung bei der Beibringung von Apostillen (Beglaubigungsvermerken für internationale Dokumente) und beglaubigten Übersetzungen, sofern notwendig;
  • Erstellen eines umfassenden Antragspakets mit ausführlicher Dokumentation (insbesondere Begründung, warum die ausländischen KandidatInnen geeigneter wären, als die bereits beim AMS als arbeitssuchend Registrierten);
  • Begleitung der Kandidat:innen zu den Behörden für die persönliche Antragstellung oder Übernahme der schriftlichen Antragstellung in Vertretung der Arbeitgeber:innen;
  • Übernahme der Kommunikation mit den Behörden (inklusive dem beharrlichen Nachhaken, um zeitnah zu einer Antwort zu gelangen);
  • Ständige Ansprechperson bei Fragen der Arbeitgeber:innen oder der KandidatInnen;
  • Nach Erteilung: Erinnerungsservice für die Antragsstellung zur Verlängerung der RWR-Karte.

Wir sind Ihre verlässlichen Partner:innen, wenn Sie sich für eine Rot-Weiß-Rot Karte in Österreich interessieren. Wir beraten Sie gern und klären mit Ihnen die Perspektiven und konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall ab. Gemeinsam stellen wir fest, ob Sie die Voraussetzungen einer Rot-Weiß Rot Karte für Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen oder zum Beispiel sonstige (unselbstständige) Schlüsselkräfte erfüllen.

Wir unterstützen Sie mit unserem Team dabei aufzuzeigen, dass Ihr Aufenthalt oder der Ihrer zukünftigen Mitarbeiter:innen ein Gewinn sind für Österreich. Wir freuen uns auf Sie! Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

 

Theresa Kamp und Patrick Kainz unterstützen Sie in Österreich gerne dabei, die Rot-Weiß-Rot-Karte zu beantragen
Ihre Expert:innen