Gerade wenn man selbst in Österreich lebt und sich wohlfühlt kann sich der Wunsch ergeben, auch die eigenen Familienangehörigen oder Lieben nach Österreich zu bringen. Je nachdem, über welchen Aufenthalt Sie in Österreich verfügen oder in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie sich zu der Person die Sie nach Österreich bringen möchten befinden, können sich unterschiedliche Möglichkeiten ergeben. Es gibt einerseits die Möglichkeit, des Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ oder auch der Niederlassungsbewilliung Familienabgehöriger.
Wir unterstützen, beraten und begleiten Sie bei diesem aufregenden Prozess.