Die österreichische Staatsbürgerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, etwa bei ausreichender Aufenthaltsdauer, gesichertem Lebensunterhalt, Deutschkenntnissen und positivem Integrationsnachweis. Die Voraussetzungen sind gesetzlich genau geregelt.
Das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft kann mehrere Monate bis über ein Jahr dauern. Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der zuständigen Behörde ab.
Erforderlich sind unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt, ausreichende Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialhilfe (insbesondere Mindestsicherung), ein unbescholtener Leumund und der Nachweis ausreichender Integration. Zusätzlich sind zahlreiche Dokumente vorzulegen, zB Einkommensunterlagen oder aktuelle Strafregisterauszüge aus dem Heimatland.
Die Kosten für die österreichische Staatsbürgerschaft liegen meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Bundesland, vom Verfahren und von zusätzlichen Gebühren ab. Dazu kommen oft Kosten für Übersetzungen, Dokumente und Nachweise. Wenn man Unterstützung durch Expert:innen im Staatsbürgerschaftsrecht haben möchte, fallen auch dafür Kosten an.
Eine Beschäftigungsbewilligung erlaubt Drittstaatsangehörigen, in Österreich zu arbeiten. Sie wird für einen bestimmten Arbeitgeber und meist befristet erteilt. Ohne Beschäftigungsbewilligung ist es in vielen Fällen nicht erlaubt, in Österreich zu arbeiten. Meistens ist es für Drittstaatsangehörige notwendig, zuerst einen legalen Aufenthaltstitel in Österreich zu bekommen, bevor man überhaupt arbeiten darf, zB mit einer Beschäftigungsbewilligung.
Ein Aufenthaltstitel wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde erteilt. Voraussetzung sind unter anderem ein gültiger Aufenthaltszweck, ausreichende finanzielle Mittel, eine Krankenversicherung und eine Unterkunft. Der Antrag muss meist vor der Einreise gestellt werden. In manchen Fällen (zB Staatsbürgerschaft bestimmter Länder) ist es auch möglich den Antrag für einen Aufenthaltstitel direkt in Österreich zu stellen.
Die Dauer variiert je nach Art des Antrags. In der Praxis dauern fremdenrechtliche Verfahren oft mehrere Wochen bis mehrere Monate. Bei komplexen Fällen oder fehlenden Unterlagen kann es auch länger dauern. Grundsätzlich müssen die Behörden innerhalb von sechs Monaten entscheiden.
Wenn die Behörden mit der Bearbeitung eines Antrags mehr als 6 Monate brauchen, kann man eine Säumnisbeschwerde machen. Die Behörde hat dann noch einmal einen gewissen Zeitraum Zeit, endlich zu entscheiden. Macht sie das nicht, geht der Akt zur nächsthöheren Behörde. In Aufenthaltsverfahren ist das in der Regel das Landesverwaltungsgericht. Die Richter und Richter:innen am Landesverwaltungsgericht entscheiden dann über den Fall.
In Österreich gibt es verschiedene Aufenthaltstitel, etwa für Arbeit, Ausbildung, Familie oder Daueraufenthalt. Dazu zählen unter anderem die Rot-Weiß-Rot-Karte, die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ und der Daueraufenthalt – EU.
Eine Rot-Weiß-Rot-Karte benötigt man, wenn man als qualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat in Österreich leben und arbeiten möchte. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen wie Qualifikation, Berufserfahrung und Arbeitsplatz gebunden.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist in der Regel 24 Monate gültig. Sie gilt nur für die Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, für den sie ausgestellt wurde.
Nicht jeder Aufenthaltstitel berechtigt automatisch zur Arbeit. Ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, hängt vom konkreten Aufenthaltstitel ab. Manche Titel erlauben Arbeit nur eingeschränkt oder gar nicht.
Ein Aufenthaltstitel kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, etwa bei falschen Angaben, Straftaten, fehlendem Lebensunterhalt oder Verstoß gegen fremdenrechtliche Bestimmungen.
Ein Visum erlaubt meist nur einen kurzfristigen Aufenthalt. Ein Aufenthaltstitel berechtigt zu einem längeren Aufenthalt und ist oft mit weiteren Rechten verbunden, etwa dem Recht zu arbeiten oder sich dauerhaft in Österreich aufzuhalten.
Wird ein Antrag abgelehnt, erhält man einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann man Rechtsmittel einlegen, etwa eine Beschwerde. Die Fristen dafür sind meist kurz, daher ist rasches Handeln wichtig.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus erlaubt hingegen den freien Zugang zum Arbeitsmarkt, also einen Arbeitgeberwechsel ohne neues Verfahren. Man erhält dir Rot-Weiß-Rot-Karte plus, wenn man schon 24 Monate eine Rot-Weiß-Rot-Karte hatte und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus können zB auch die Ehepartner:innen und Kinder von Personen erhalten, die in Österreich mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte leben.
Den Daueraufenthalt – EU kann man beantragen, wenn man 5 Jahre in Österreich dauerhaft niedergelassen war und die anderen Voraussetzungen erfüllt, zB Deutsch auf Niveau B1 Integration nachweisen können. Mit dem Daueraufenthalt – EU ist voller Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden. Man hat auch teilweise mehr Rechte beim Nachholen von Familienmitgliedern nach Österreich.