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Diskriminierung in der Arbeitswelt – Was kann man tun?
Diskriminierungen sind durch das Gleichbehandlungsgesetz untersagt. Man kann sich wehren, indem man den Fall vor die Gleichbehandlungskommission oder vor die Arbeit-und Sozialgerichte bringt. Schadenersatz bekommt man nur vor Gericht zugesprochen. Es sind immer Fristen zu beachten, also lassen Sie sich bitte rechtzeitig beraten!
Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz– Gar nicht „Ok Boomer“?
Kann der Ausspruch “OK Boomer” eine Altersdiskriminierung nach österreichischem Arbeitsrecht sein?
Der Rechtsanwalt antwortet: 10 Fragen zum Arbeitsrecht
Im Rahmen meiner Kooperation mit Fragnebenan beantworte ich jeden Monat Useranfragen. In meinem ersten Beitrag beschäftige ich mich mit häufigen Fragen zum Arbeitsrecht.